Eine Wohnflächenberechnung ist unabdingbar notwendig, um eine Marktwertermittlung zu erstellen. Denn die reale Wohnfläche bestimmt den Hauptwert einer Immobilie. Gerade bei Immobilien die vor 2004 gebaut wurden, ist eine neue Wohnflächenberechnung nach WoFIV absolut notwendig, denn die Wohnfläche erhöht sich in der Regel um einige Quadratmeter - und das sind teils einige 10.000 € Zugewinn. Des Weiteren benötigt i.d.R. jede Sparkasse oder Bank ebenfalls die Wohnflächenberechnung, um Finanzierungsanfragen zu berechnen.
Wichtig zu erwähnen ist: Eine Wohnflächenberechnung die von einer Bank / Sparkasse akzeptiert werden soll, muss immer von einem zertifizierten Sachverständigen erstellt und berechnet werden.
Beispiel einer WOFIV:
Die Wohnflächenberechnung WoFlV nach der seit 2004 gültigen Wohnflächenverordnung ist bei den meisten Banken & Sparkassen Grundlage für die Berechnung des Immobilienwertes. Gerade bei Finanzierungsanfragen ist eine separat ausgewiesene Wohnflächenberechnung über einen anerkannten Sachverständigen grundsätzlich verpflichtend.
Die Bestellung bezieht sich auf die Anzahl der zu berechnenden Räume:
Beispiel oben: 12 Räume (9 ohne und 3 mit Schrägen) + Terrasse + Balkon
RÄUME ohne Schrägen
RÄUME mit Schrägen (Dachgeschoss)
Wintergarten, Terrasse, Balkone
KELLERRÄUME
WICHTIG: Die Bestellung darf nur von Privatpersonen (kein Gewerbe) aufgegeben werden (Siehe "Unser Ethik Kodex" in den AGBs).